Häufige Fragen
Über den Wohngenerator
Was ist die Wohnbaugenossenschaft Wohngenerator?
Wir sind eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft aus der Region Rapperswil-Jona. Unser Ziel ist, mehr dauerhaft preisgünstigen Wohnraum in der Region Rapperswil-Jona zu schaffen.
Dafür wollen wir künftig Grundstücke und Liegenschaften entwickeln oder erwerben und Projekte im Baurecht realisieren. Unsere Wohnungen werden nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet und sind damit nicht auf eine möglichst hohe Rendite ausgerichtet.
Wir verstehen uns als Ergänzung zu bestehenden Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern. Mehr gemeinnütziger Wohnraum entsteht aus unserer Sicht am besten gemeinsam.
Warum braucht es mehr gemeinnützigen Wohnraum in der Region Rapperswil-Jona?
Die Region Rapperswil-Jona ist ein attraktiver Wohn- und Lebensraum. Gleichzeitig sind die Wohnkosten hoch und passender Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen zunehmend schwierig zu finden.
Wir wollen dazu beitragen, dass die Region Rapperswil-Jona auch für Menschen mit mittleren Einkommen ein guter Wohnort bleibt.
Gemeinnütziger Wohnraum ist dafür ein wichtiger Baustein. Genossenschaftswohnungen werden nach dem Prinzip der Kostenmiete bewirtschaftet und bleiben damit langfristig auf ihre tatsächlichen Kosten ausgerichtet.
Unser Ziel ist deshalb, den Bestand an gemeinnützigem Wohnraum in der Region Rapperswil-Jona Schritt für Schritt auszubauen.
Für wen schaffen wir Genossenschaftswohnungen?
Unser Fokus liegt auf Haushalten mit mittleren Einkommen, die auf dem freien Wohnungsmarkt zunehmend Mühe haben, passenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Dazu gehören beispielsweise Familien, ältere Menschen und Studierende.
Wir wollen Wohnungen schaffen, die langfristig bezahlbar bleiben und den vorhandenen Raum gut nutzen. Dazu gehören kompakte, gut nutzbare Grundrisse und, wo sinnvoll, gemeinschaftlich genutzte Räume.
Die konkreten Kriterien für die Wohnungsvergabe werden wir im Vermietungsreglement festlegen.
Wie günstig werden die Genossenschaftswohnungen des Wohngenerators?
Das können wir heute noch nicht beziffern. Die Miete hängt stark vom jeweiligen Projekt ab – insbesondere von den Land- oder Baurechtskosten, den Baukosten, der Finanzierung und dem Gebäudestandard.
Auch eine neue Genossenschaftswohnung ist deshalb nicht automatisch billig. Wir bezahlen grundsätzlich dieselben Grundstücke, Bauleistungen und Finanzierungskosten wie andere Bauträger.
Der entscheidende Unterschied liegt in der langfristigen Preisentwicklung: Wir vermieten nach dem Prinzip der Kostenmiete. Unsere Mieten richten sich damit an den tatsächlichen Kosten und nicht daran, welcher Preis auf dem Wohnungsmarkt maximal erzielt werden könnte.
Was bedeutet Kostenmiete bei einer Wohnbaugenossenschaft?
Kostenmiete bedeutet, dass die Miete die langfristigen Kosten einer Liegenschaft und unserer Genossenschaft deckt. Dazu gehören beispielsweise Finanzierung, Unterhalt, Rückstellungen, Verwaltung und Betrieb.
Die Miete dient nicht der Gewinnmaximierung.
Das schafft einen wichtigen langfristigen Effekt: Steigen die Marktpreise für vergleichbare Wohnungen, erhöhen wir die Miete nicht allein deshalb.
Ist der Wohngenerator eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft?
Ja. Wir sind als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft organisiert.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat bestätigt, dass unsere Statuten die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäss Wohnraumförderungsgesetz und Wohnraumförderungsverordnung erfüllen.
Unser Zweck ist damit langfristig auf die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum ausgerichtet und nicht auf die Gewinnmaximierung einzelner Mitglieder.
Mitgliedschaft und Genossenschaftswohnungen
Kann ich bereits Mitglied beim Wohngenerator werden?
Noch nicht. Wir befinden uns derzeit im Aufbau. Unsere Statuten stehen, die ergänzenden Reglemente zur Mitgliedschaft, Finanzierung und Aufnahme erarbeiten wir aktuell.
Du kannst aber bereits jetzt unverbindlich dein Interesse an einer späteren Mitgliedschaft anmelden.
Damit hilfst du uns, sichtbar zu machen, dass es in der Region Rapperswil-Jona Rückhalt für mehr gemeinnützigen Wohnraum gibt. Eine breite Interessentenbasis stärkt uns bei Gesprächen mit Stadt, Grundeigentümerschaften, Finanzgebern und Partnerorganisationen.
Die Interessenbekundung ist unverbindlich und noch keine Mitgliedschaft.
Wer kann Mitglied der Wohnbaugenossenschaft werden?
Mitglied werden können volljährige natürliche Personen, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, sofern sie die Voraussetzungen unserer Statuten und Reglemente erfüllen und sich entsprechend am Genossenschaftskapital beteiligen.
Über die Aufnahme entscheidet unser Vorstand.
Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich keine Wohnung suche?
Ja. Eine Mitgliedschaft setzt nicht voraus, dass du selbst eine Wohnung suchst.
Wir suchen auch Menschen und Organisationen, die unser Anliegen ideell, fachlich oder finanziell unterstützen und gemeinsam mit uns mehr gemeinnützigen Wohnraum ermöglichen möchten.
Unabhängig von der Anzahl Genossenschaftsanteile hat jedes Mitglied an der Generalversammlung eine Stimme.
Bekomme ich als Mitglied automatisch eine Genossenschaftswohnung?
Nein. Eine Mitgliedschaft garantiert keine Wohnung.
Für die Miete einer künftigen Wohnung von uns wird eine Mitgliedschaft in der Regel Voraussetzung sein. Die Vergabe richtet sich jedoch nach den verfügbaren Wohnungen und den Kriterien unseres Vermietungsreglements.
Dieses Reglement erarbeiten wir derzeit.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Gemäss unseren Statuten übernimmt jedes Mitglied mindestens zehn Genossenschaftsanteile zu je 100 Franken. Die Pflichtbeteiligung beträgt damit 1’000 Franken.
Wer später eine Wohnung von uns mietet, muss zusätzlich Wohnungsanteile übernehmen. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Projekt und der Wohnung ab.
Die genauen Bedingungen zur Mitgliedschaft legen wir in den Reglementen fest und erläutern sie vor einem Beitritt transparent.
Genossenschaftsanteile und Finanzierung
Was sind Genossenschaftsanteile?
Genossenschaftsanteile sind deine finanzielle Beteiligung an unserer Genossenschaft. Sie bilden einen Teil unseres Eigenkapitals und helfen uns, die Genossenschaft und spätere Wohnprojekte zu finanzieren.
Wir unterscheiden drei Formen von Genossenschaftsanteilen:
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Pflichtanteile
Jedes Mitglied übernimmt mindestens zehn Genossenschaftsanteile zu je 100 Franken. Die Pflichtbeteiligung beträgt damit 1’000 Franken und bildet die finanzielle Grundlage der Mitgliedschaft.
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Zusätzliche Genossenschaftsanteile
Mitglieder können sich freiwillig mit weiteren Genossenschaftsanteilen beteiligen. Damit stärken sie unser Eigenkapital und erleichtern uns die Finanzierung künftiger Projekte.
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Wohnungsanteile
Wer eine Wohnung von uns mietet, muss zusätzlich zu den Pflichtanteilen Wohnungsanteile übernehmen. Ihre Höhe hängt vom jeweiligen Projekt und den Anlagekosten der Wohnung ab.
Gemäss unseren Statuten dürfen die Wohnungsanteile höchstens 20 Prozent der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten betragen. In begründeten Fällen kann unser Vorstand eine Ratenzahlung ermöglichen.
Bekomme ich meine Genossenschaftsanteile bei einem Austritt zurück?
Grundsätzlich ja. Genossenschaftsanteile sind keine Spende, sondern deine Beteiligung an unserem Genossenschaftskapital.
Bei einem Austritt besteht gemäss unseren Statuten grundsätzlich ein Anspruch auf Rückzahlung der einbezahlten Genossenschaftsanteile.
Die Rückzahlung erfolgt zum Bilanzwert des Austrittsjahres, höchstens jedoch zum Nennwert. Zeitpunkt und weitere Bedingungen richten sich nach unseren Statuten und Reglementen.
Werden Genossenschaftsanteile verzinst?
Die Pflichtanteile werden gemäss unseren Statuten nicht verzinst.
Eine Verzinsung zusätzlicher Genossenschaftsanteile ist grundsätzlich möglich. Über den Zinssatz entscheidet unsere Generalversammlung jährlich.
In unserer Aufbauphase steht jedoch nicht die Verzinsung im Vordergrund, sondern die Stärkung unseres Eigenkapitals für die Entwicklung erster Projekte.
Wie kann ich den Wohngenerator finanziell unterstützen?
Für die Entwicklung gemeinnütziger Wohnprojekte brauchen wir neben Bankfinanzierungen auch Eigenkapital und langfristiges Kapital.
Dafür sehen wir verschiedene Möglichkeiten vor:
- Genossenschaftsanteile
- Darlehen
- Schenkungen
- projektbezogene Beiträge
- weitere Finanzierungen und Partnerschaften
Was ist eine Darlehenskasse und wird es beim Wohngenerator eine geben?
Eine Darlehenskasse ermöglicht es Mitgliedern, uns zusätzlich Geld als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Wir können dieses Kapital für den Aufbau unserer Genossenschaft und zur Finanzierung von Wohnprojekten einsetzen. Die Einlagen werden gemäss den festgelegten Bedingungen verzinst.
Unsere Statuten sehen ausdrücklich die Möglichkeit vor, eine Darlehenskasse zu führen. Sie ist jedoch noch nicht in Betrieb.
Die konkreten Bedingungen – beispielsweise zu Einlagen, Verzinsung und Rückzahlung – legen wir in einem eigenen Reglement fest.
Die Darlehenskasse soll künftig neben Genossenschaftsanteilen und externen Finanzierungen ein weiteres wichtiges Instrument für unsere Projekte sein.
Projekte, Grundstücke und Liegenschaften
Gibt es bereits Genossenschaftswohnungen oder konkrete Wohnprojekte?
Noch nicht. Wir besitzen derzeit keine Wohnungen und verfügen noch über kein konkretes Grundstück oder Baurecht.
Wir bauen aktuell die organisatorischen und finanziellen Grundlagen unserer Genossenschaft auf und suchen gleichzeitig aktiv nach ersten Projektmöglichkeiten.
Dabei kommen verschiedene Wege in Frage: ein Grundstück im Baurecht, der Kauf einer bestehenden Liegenschaft, ein Neubau, eine Umnutzung oder eine Zusammenarbeit mit einer anderen Eigentümerschaft oder einem bestehenden gemeinnützigen Bauträger.
Sucht der Wohngenerator Grundstücke, Baurechte oder Liegenschaften?
Ja. Wir suchen aktiv nach Möglichkeiten, gemeinnützigen Wohnraum zu schaffen.
Interessant sind für uns insbesondere:
- Grundstücke
- Baurechte
- Bestandesliegenschaften
- Kooperationen mit Grundeigentümerschaften
Hinweise und Gesprächsangebote behandeln wir vertraulich und unverbindlich.